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Günter E. Völker

26419 Sillenstede, 01.03.2003
Tel. 04423/6798
Ergänzte Fassung vom 30.11.2003

Lohnnebenkosten-Schwindel........-Industrie-
Rentenversicherungsbeitrag / Beitragserhöhung
- Arbeitgeberanteile -

Darstellung der betriebswirtschaftlichen Relevanz der Lohnnebenkosten am Beispiel der Gewinn- u. Verlustrechnung des VW-Konzerns Wolfsburg lt. dessen Geschäftsbericht für das Jahr 2001:
(Wertangaben in EUR, aus Übersichtsgründen ggf. gerundet):

1.

Gesamtaufwand des Konzerns

75,0 Mrd.

2.

Relation d. Lohnnebenkosten zum Gesamtaufwand
Personalaufwand (enthalten in 75,0 Mrd.)

a) Löhne / Gehälter

10,7 Mrd. = 14%

b) Sozialabgaben (Rente / Kranken.- u. Arbeitslosen-Vers.)

2,5 Mrd. = ..3%

c) Personalaufwand insgesamt

13,2 Mrd.
somit
17%

3.

Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
im Verhältnis zum Gesamtbetriebsaufwand

a) Rentenversicherungsbeiträge (* Erklärung siehe unten)

1.02 Mrd. = 1,36%

b) Beitrag bisher 9,55% v. Lohn, entsprechend somit je 100,- EUR

136 Cent

4.

Beitragserhöhung Rentenversicherung im Jahr 2002 um 0,4%

Der Arbeitgeber trägt ½ der Beitragserhöhung = 0,2%
von 9,55% = 1,02 Mrd. auf 9,75% = 1,05 Mrd. = 1,4%
des Gesamtbetriebsaufwandes und somit 140 Cent je 100 EUR

Unter Zugrundelegung der Kostenstruktur und des Zahlenwerkes der G.u.V.-Rechnung des VW-Konzerns als Beispiel, dürfte sich durch die Rentenbeitragserhöhung 2002 in Höhe von 0,4%-Punkten folgende "Mehrbelastung" des Betriebes ergeben:

Der Arbeitgeberanteil würde sich erhöhen von

136 Cent

je 100 EUR Gesamtbetriebsaufwand auf

140 Cent

Die Gesamt-Betriebskosten erhöhten sich somit annähernd um 4 Cent pro 100 EUR.

Diese 4 Cent mindern sodann letztlich noch den Gewinn und werden bei entsprechender Steuerprogression folglich günstigstenfalls bis zu annähernd 50% steuerrechtlich erstattet, so dass sich die betriebswirtschaftliche "Mehrbelastung" im Mittel beliefe auf nicht mehr als gerade einmal etwa

2 Cent pro 100 Euro.

Und auch diese "Belastung" dürfte betriebswirtschaftlich kaum eine ertragsmindernde Größe darstellen, da sie schlicht auf die Preise umgelegt wird, so dass sich die ganze "Lohnnebenkosten-Diskussion als ein verlogen-bösartiges Täuschungsmanöver für die Öffentlichkeit in Richtung Quasi-Versklavung der Arbeitnehmer, und, im Gefolge, der Zerstörung unseres staatlichen sozial und solidarisch ausgerichteten Gemeinwesens erweist, denn auch das "Wettbewerbsargument" ist, zumindest auf binnenwirtschaftlicher Ebene, schlicht absurd, weil alle Unternehmen im Lande bekanntlich die gleichen Lohn-Nebenkostenbelastungen tragen, und es daher gar keine Wettbewerbsvor- oder -nachteile gibt.

Wo liegt das Problem für die Wirtschaft, wenn, wie aufgezeigt, ein Betrieb z.B. durch die Rentenbeitragserhöhung pro 100 EUR Gesamt-Betriebskosten allenfalls etwa 2 Cent an Lohnnebenkosten aufzubringen hat, wenn die Epigonen dieses null und nichtigen "Lohnnebenkosten-Lamentos" sich nicht einfach lächerlich machen wollten?

Das gleiche gilt annähernd auch für die mittelständische Wirtschaft, selbst, wenn sich dort das Lohnnebenkosten-/Gesamtbetriebsaufwands-Verhältnis etwas anders darstellt, und die Standesvertreter jeweils ihre abenteuerlichen Rechnungen aufmachen, die dann offenbar mit Methode unbegründet bleiben.

Deshalb stellt sich auch das stereotyp-gebetsmühlenhafte Herunterleiern der haltlos-dümmlichen Standard-Phrase, dass die Lohnnebenkosten gesenkt werden müssten, damit "Arbeit wieder bezahlbar" würde, indem man den Arbeitnehmern die soziale Sicherung im Solidarverbund zu zerschlagen beabsichtigt, um sie danach dann privat umso skrupelloser ausplündern zu können, eher als eine offenbar mehr von dillettantisch-asozialen Bestrebungen getragene Propaganda von Kreisen dar, die ihrerseits dann in der Wirtschaft bei Jobverlust oder bzgl. ihrer Einkommen ungeniert "Millionen" abgreifen und z.B. die redlich arbeitende alleinerziehende Mutter mit dem Hinweis verhöhnen, sie müsste nun selbstverständlich "mehr Eigenverantwortung" übernehmen (vermutlich, nachdem sie ihr Kind abends irgendwie vom Kindergarten abgeholt hat; und ihre Zähne könne sie dann auch gleich noch selber bezahlen, wenn sie denn schon mal gerade dabei sei, sich nach Feierabend in "mehr Eigenverantwortung" zu üben).

Es ist daher einfach unsinnig zu behaupten, jemand, der sich z.B. einen Handwerker einer Firma mit 40,- EUR Werkstattlohn nicht leisten könne, würde dieses aber dann tun können, wenn sich die Betriebsstunde durch Verringerung einer darin enthaltenen Sozialbeitragserhöhung des Arbeitgebers (= Abbau der sozialen Sicherheit nebst Menschenwürde des Arbeitnehmers) von angenommen 40,- EUR auf 38,50 EUR verbilligte, und tatsächlich wird denn auch durchgängig allseits nur mit irgendwelchen Zahlengrößen herumhantiert unter "Weglassung" der Bezugsgrößen, durch welche die "Lohnnebenkosten" in Relation zu den etwaigen Gesamtkosten oder dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis der einzelnen Unternehmen gesetzt werden könnten.

Sämtliche Vorgänge um die Rentenreform und die Lohnnebenkosten sind daher ganz offensichtlich von tiefster ethisch-moralischer Verworfenheit getragen und zielen rücksichtslos auf die Verarmung und Verelendung weiter Kreise der arbeitenden Bevölkerung und damit eben auch des Mittelstandes hin.

Die Lohnnebenkosten-Diskussionen sollten deshalb ohne Wenn und Aber als unglaublich moralisch / ethisch verwerflich sowie langfristig auf die Zerstörung unseres solidarisch gegründeten Gemeinwesens angelegtes Wirken erkannt, und daher nachhaltig zurückgewiesen werden. Denn wer bei einer Erhöhung eines Beitrages zur sozialen Sicherheit in Höhe von z.B. ca. 2 Cent pro 100 Euro Betriebskosten etwas von "unbezahlbar" faselt oder unverantwortlicherweise verkündet, dadurch würden Arbeitsplätze "gefährdet" oder "vernichtet", muss entweder seines gesunden (Sach)Verstandes oder jeglicher Restbestände einer anständigen Gesinnung verlustig geworden sein.

Die Sozialsysteme sind vollkommen in Ordnung. Die Beiträge sind seit 1993 (also seit 10 Jahren) für Arbeitgeber und -nehmer sowohl zur gesetzlichen Renten- als auch zur Krankenversicherung um lediglich 1%-Punkt gestiegen, zur Arbeitslosenversicherung sogar um 0%-Punkte. Auch daraus lässt sich erkennen, dass es für die jetzt künstlich dramatisch in Szene gesetzte "Reform der Sozialsysteme" nicht den geringsten systemspezifischen Anlass gibt, es sei denn, dass kriminelle Absichten unvorstellbaren Ausmaßes den wirklichen Grund hierfür darstellten, um den Milliardenmarkt, den die sozialen Sicherungssysteme absorbieren, in die Privatschatullen der Versicherungs- und Finanzkonzerne umzuleiten. Die Versicherungswirtschaft erhofft sich davon nämlich Zuflüsse in Höhe von etwa 1,5 Billionen Euro
(Die Zeit, 21.06.2000, S.21).

*

Erklärung zu Ziffer 3a

Lohn/Gehalt Ziffer 2a = 10,7 Mrd.
darauf Gesamt-Sozialabgaben 2,5 Mrd. = 23,36%
Rentenversicherungsbeiträge Arbeitgeberanteil 9,55% somit 1,02 Mrd.

Heidelberger Gutachten

Reformkriminalitäts-Anzeiger

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